Zum Hintergrund

Das Pilotprojekt

In den Jahren 2015 bis 2017 wurde in einem breit angelegten Prozess der Evangelischen Kirche von Westfalen das Thema „Das Pfarramt in der Dienstgemeinschaft unserer Kirche“ diskutiert. Als Gesamtziel dieses Prozesses sollte gelten die

„Vergewisserung über den Auftrag des Pfarramts und Stärkung der Pfarrerinnen und Pfarrer in der Wahrnehmung ihres Dienstes“.

(Vorlage „Das Pfarramt in der Dienstgemeinschaft unserer Kirche – Weiterarbeit im Prozess“ für die Sitzung der Kirchenleitung vom 25./26.2.2016)

 

Angesichts der demographischen Entwicklung des Pfarrdienstes und die komplexer werdenden Rahmenbedingungen kirchlichen Handels wurde darum im Blick auf die konkreten Aufgaben bereits zu Beginn auf der Landessynode 2015 als ein Kriterium für die Weiterarbeit festgestellt:

„Die Aufgaben werden in multiprofessionellen Teams (als Dienstgemeinschaft) erfüllt.“

(Verhandlungen der 4. (ordentlichen) Tagung der 17. Westfälischen Landessynode vom 16. bis 20. November 2015)

 

Im Fortgang des Prozesses erfolgte der Auftrag für die Entwicklung von Modellprojekten für interprofessionelle Kooperation in Kirchengemeinden:

„Um die Zusammenarbeit zwischen dem Pfarramt und anderen kirchlichen Ämtern und Diensten im Haupt- und Ehrenamt weiterzuentwickeln, wird empfohlen, Projekte zur Erprobung geeigneter Modelle durchzuführen.“

(Leitlinien für Modellprojekte (Entwurf: Beese, Wallmann, Roth) zur Entwicklung der Zusammenarbeit von Pfarramt und anderen kirchlichen Ämtern und Diensten im Haupt- und Ehrenamt, LKA Bielefeld, den 25. 1. 2016)

 

Auf dem Hintergrund dieser inhaltlichen Ausrichtung wurde eine „Verfahrensübersicht für Pilotprojekte zur Entwicklung der Zusammenarbeit von Pfarramt und den anderen Ämtern und Diensten im Haupt- und Ehrenamt“ entwickelt.

In der Pilotphase wurden 17 Teams in unterschiedlichen Regionen der Landeskirche beraten und hatten mit differenzierten Schwerpunkten und Konzepten ihre Arbeit aufgenommen.

 

Diese Videos geben Einblicke in die Erfahrungen aus Interprofessionellen Pastoralteams in Westfalen:

Beauftragung einer Arbeitsgruppe

Die Erfahrungen dieser Teams wurden evaluiert und in einem ausführlichen Abschlussbericht der Kirchenleitung vorgestellt. Auf der Grundlage dieses Berichtes erfolgte die Berufung einer Arbeitsgruppe und der Auftrag zur Erstellung eines Gesamtkonzeptes.

„Die Kirchenleitung beauftragt eine Arbeitsgruppe „Interprofessionelles Arbeiten in der EKvW“ mit der Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für die Zusammenarbeit von Pfarrpersonen mit Personen anderer Berufsgruppen.
Ziel ist es, ein Gesamtkonzept zu entwickeln, welches auf allen Ebenen kirchlichen Handelns in der EKvW ermöglicht, dass Aufgaben, die bislang überwiegend von Pfarrerinnen und Pfarrern wahrgenommen wurden, von Angehörigen anderer Berufsgruppen verantwortet werden können.

Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen:

  • die Erkennbarkeit der besonderen Rolle des ordinierten Pfarramtes in seiner kybernetischen und geistlich-theologischen Dimension und der spezifischen Kompetenzen anderer Berufe und Ämter
  • das Konzept der Interprofessionalität
  • die Einbeziehung des Ehrenamtes im Rahmen der presbyterial-synodalen Ordnung“

(Beschluss der Kirchenleitung der EKvW vom 20.10.2020)

Synodenbeschluss 2021 – Gesamtkonzept legt verbindliche Standards fest
Die Arbeitsergebnisse der beauftragten Arbeitsgruppe mündeten in das Gesamtkonzept „Interprofessionelle Pastoralteams in der Evangelischen Kirche von Westfalen“, das der 19. Synode der Evangelischen Kirche von Westfalen vorgelegt und am 2. Juni in seinen „Grundentscheidungen“ als verbindlicher Standard für die Einrichtung von Interprofessionellen Pastoralteams beschlossen wurde (Beschluss LS 63/2021-1).